Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,10031
OLG Karlsruhe, 21.04.1976 - 3 W 8/76 (https://dejure.org/1976,10031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.04.1976 - 3 W 8/76 (https://dejure.org/1976,10031)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. April 1976 - 3 W 8/76 (https://dejure.org/1976,10031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,10031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 758
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86

    Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung

    Zur Vorlage gemäß § 28 Abs. 2 FGG zwingt nämlich jedenfalls der Beschluß des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. April 1976 (OLGZ 1976, 273 ff), der zur Beurteilung der Vorlagepflicht heranzuziehen ist (vgl. BGHZ 96, 198, 201).

    Alle Wohnungseigentümer können ein Interesse daran haben, die Eigentümerversammlung auf den eigenen Kreis, also überwiegend auf die ihnen bekannten Miteigentümer, zu beschränken und damit gemeinschaftsfremde Einwirkungen aus der Versammlung der Wohnungseigentümer fernzuhalten (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273, 275; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134, 135 f).

    Ob im Einzelfall Ausnahmen wegen Unzumutbarkeit nach Treu und Glauben geboten sein können (vgl. OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273, 275; Weitnauer, WEG § 7 Rdn. 10 g), braucht hier nicht entschieden zu werden; denn es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, warum die Beschränkung der Vertretungsmöglichkeit gerade für die Antragstellerin unzumutbar sein sollte.

  • BGH, 24.02.1994 - V ZB 43/93

    Haftung des Erwerbers einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des

    Allerdings können die Wohnungseigentümer gehalten sein, eine im typischen Anwendungsbereich wegen des generalisierenden Prüfungsmaßstabes nicht zu beanstandende Regelung bei einer atypischen Konstellation aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalles nicht anzuwenden, weil dies dem Betroffenen im Einzelfall unzumutbar wäre (Senatsbeschl. v. 29. Januar 1993, V ZB 24/92, WM 1993, 656; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273, 275; Weitnauer § 7 Rdn. 10 g).
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die

    Einer solchen Hausordnung ist auch einer Regelung zugänglich, dass zum Schutz vor Kälte Fenster geschlossen zu halten sind (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1976, 758).
  • BayObLG, 11.05.1981 - BReg. 2 Z 47/80

    Auslegung einer Vertretungsklausel

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt ( BGHZ 59, 205 . 209 = DNotZ 1973, 20 ; BayObLG, c) Ohne Rechtsfehler ist das LG von der Zulässigkeit und Rechtswirksamkeit der einschränkenden Vertretungsklausel in § 14 Abs. 4 Satz 2 der Tellungserklärung ausgegangen (vgl. im einzelnen OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 : ferner OLG Frankfurt OLGZ 1979, 134, 135; Bärmann/Pick/Merle, 4, Aufl.. § 25 WEG , Rd.-Nr_ 18: PalandtlBassenge, 40. Aufl., § 25 WEG , Anm. 2a: a. A. LG Hamburg Rpfieger 1979.65; Weimar, Wohnungseigentümer 1980, 44).

    Auch hat das LG die genannte Klausel zutreffend dahin ausgelegt, daß die Übertragung mündlicher Ausführungen in Eigentümerversammlungen durch einen anwesenden Wohnungseigentümer an einen nicht zu dem in § 14 Abs. 4 Satz 2 der Teilungserklärung genannten Personenkreis Gehörenden nicht als Vertretung" i. 5. dieser Bestimmung anzusehen und daher als zulässig zu erachten ist: Da eine Vertretung der Wohnungseigentümer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 164 fl.) und dem Wohnungselgentumsgesetz an sich - selbst auch hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts - grundsätzlich uneingeschränkt zulässig ist ( BayObLGZ 1974, 294, 297 = DNotZ 1975, 308 : OLG Celle NJW 1958, 307 ; OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 ; Bärmann/Pick/Merle. Rd.-Nrn. 19, 22; PalandtlBassenge, Anm_ 2a, Weitnauer/Wirths, 5. Aufl., Rd.-Nr. 2, je zu § 25 WEG ), kann eine die Bevollmächtigungsbefugnis einschränkende Bestimmung in einer Teilungserklärung oder Gemeinschaftsordnung (Wie hier § 14 Abs. 4 Satz 2 der Teilungserklärung) nicht weit ausgelegt werden, sondern bedarf eher einer vorsichtigen oder sogar einengenden Beurteilung.

    Ebenso Ist es unerheblich, ob sie sich aus solchen Gründen von ihm sogar hätte vertreten lassen dürfen (vgl. dazu OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273, 275).

  • OLG Hamburg, 24.01.2007 - 2 Wx 93/06

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Treuwidrige Berufung auf eine wirksame

    - die zugelassenen Vertreter wegen Interessenkollision für den Vertretenen unzumutbar waren (OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273);.
  • OLG Hamm, 29.10.1987 - 15 W 200/87

    Recht auf Einsicht in die Abrechnungsunterlagen; Eigentümer; Ausschluss durch

    Der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage hat die Abrechnungsbelege dabei grundsätzlich nicht nur der Wohnungseigentümergemeinschaft, sondern jedem einzelnen Wohnungseigentümer zur Einsichtnahme zugänglich zu machen (BayObLGZ 1972, 161, 166 u. 246; 1978, 231, 233; KG a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW 1969, 1968; MDR 1976, 758; OLG Frankfurt NJW 1972, 1376).
  • AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

    Einsicht kann nur am Ort der Verwahrung der Unterlagen verlangt werden (OLG Karlsruhe, MDR 1976, 758).
  • OLG Köln, 28.02.2001 - 16 Wx 10/01

    Ort der Einsichtnahme in die WEG -Verwalterunterlagen

    In der hier strittigen Frage des Leistungsortes für diese Verpflichtung der Verwaltung teilt der Senat die Ansicht der herrschenden Meinung, dass die Einsichtnahme grundsätzlich am Ort des Verwaltungssitzes geschuldet wird, § 269 BGB ( so beispielsweise OLG Karlsruhe, MDR 76, 758; BayObLG aaO.; OLG Hamm, NZM 98, 723; Staudinger/Bub, 12. Aufl., § 28 WEG, Rz. 76 ).
  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2022 - 13 S 54/22

    Beschränkungen des Vertreterkreises auch nach dem WEMoG noch gültig!

    Im Einzelfall kann es den anderen Wohnungseigentümern auf Grund besonderer Umstände nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) verwehrt sein, sich auf eine Vertreterklausel zu berufen (OLG Hamburg ZMR 2007, 477 (478); OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273 (275); BGH NJW 1987, 650 unter III. 2. c).

    Die Rechtsprechung hat solche Ausnahmen etwa angenommen, wenn - in einer kleinen, im Wesentlichen selbst genutzten Wohnanlage zwischen den Wohnungseigentümern erhebliche Spannungen bestanden (OLG Braunschweig WE 1991, 107) oder die zugelassenen Vertreter wegen Interessenkollision für den Vertretenen unzumutbar waren (OLG Karlsruhe OLGZ 1976, 273).

  • OLG Hamm, 09.02.1998 - 15 W 124/97

    Verpflichtung des Verwalters, Einsichtnahme zu gewähren; Recht zur Einsichtnahme

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Köln, 29.03.1995 - 16 Wx 36/95

    Zur ordnungsgemäßen Abrechnung einer Wohnungseigentumsanlage - Wohnungseigentum,

  • OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Interessengerechte Auslegung

  • BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80

    Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer

  • OLG Zweibrücken, 17.10.1990 - 3 W 79/90

    Genehmigung gewerblicher Nutzung

  • LG Wuppertal, 27.10.1994 - 6 T 735/94

    Wohnungseigentumsverfahren; Sofortige Beschwerde gemäß § 45 Abs. 1 WEG

  • KG, 27.11.1985 - 24 W 1856/85

    Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Teilungserklärung; Vertretung

  • BayObLG, 11.04.1979 - BReg. 2 Z 44/78

    Anspruch der Wohnungseigentümer gegen den Verwalter auf Einsicht in die zu einer

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.1981 - 13 T 6520/80

    Kein Vorkaufsrecht bei Veräußerung eines Erbbaurechts

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.12.1980 - 13 T 5930/80

    Vertretung eines Wohnungseigentümers in der Eigentümerversammlung

  • AG Frankfurt/Main, 11.11.1993 - 65 UR II 71-93

    Recht des Wohnungseigentümers, in alle Abrechnungsunterlagen Einsicht zu nehmen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht